Weiterbildungsstudiengänge
Weiterbildungsstudium „Klinisch anthroposophische Kunsttherapie“
Das Weiterbildungsstudium „Klinisch anthroposophische Kunsttherapie“ schließt an ein abgeschlossenes Kunsttherapie-Studium an und soll die kunsttherapeutischen Kenntnisse in Theorie und Praxis in einem klinisch-anthroposophischen Arbeitsfeld vertiefen. Die Ausbildung wird von KunsttherapeutInnen, Ärzten, Supervisoren und in Zusammenarbeit mit dem Begleitstudiengang „anthroposophische Medizin“ der Universität Witten-Herdecke durchgeführt. Sie bietet die Gelegenheit einer praxisnahen, intensiven Erfahrungszeit, in der die KunsttherapeutInnen in ihrem ersten Praxisjahr in enger Begleitung von kunsttherapeutischen Mentoren die Gelegenheit zu kunsttherapeutischer Praxis haben …
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Neu: Zertifiziertes berufliches Weiterbildungsstudium für künstlerisch-ästhetisches Handeln in der Arbeit mit alten Menschen
Das berufliche Weiterbildungsstudium für künstlerisch- ästhetisches Handeln in der Arbeit mit alten Menschen richtet sich an KünstlerInnen, KunsttherapeutInnen, KunstpädagogInnen, Theaterschaffende und TheaterpädagogInnen, die in der Altenarbeit tätig sind oder sich dieses Tätigkeitsfeld erschließen möchten. Sie qualifiziert für eine professionelle, künstlerisch ausgerichtete Arbeit mit alten Menschen.
Aktuell: Das Studium qualifiziert auch zur Betreuungskraft gemäß § 87b SGB XI
Mit Studienbeginn 2012 beinhaltet das Weiterbildungsstudium die Qualifikation zur Betreuungskraft gemäß §87b Abs.3 SGB XI.
Die zusätzliche Qualifikation als Betreuungskraft ist durch eine Kooperation mit der Ländlichen Erwachsenenbildung Niedersachsen LEB möglich. Die Verknüpfung der qualitativen Weiterbildung für künstlerisch-ästhetisches Handeln in der Arbeit mit alten Menschen, mit der beruflichen Qualifikation Betreuungskraft, stärkt die Position der TeilnehmerInnen auf dem Arbeitsmarkt. Die Qualifikation zur Betreuungskraft gemäß §87b Abs.3 SGB XI eröffnet den Zugang zu einem durch die Pflegeversicherung finanzierten Beschäftigungsbereich. Der Tätigkeitsbereich zusätzliche Betreuungskraft in der Altenhilfe ist gesetzlich geregelt. Für diesen wachsenden Bereich dürfen gesetzlich geregelt nur Personen eingestellt werden, die über eine Qualifikation zur Betreuungskraft gemäß §87b Abs.3 SGB XI verfügen.
Leitung: Michael Ganß, Anne Stark
Aufnahmetag: 31. März 2012
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